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Sachkundeprüfung GewO §34a IHKDrei Tätigkeitsbereiche unterliegen der Sachkundeprüfung. Begründet wird dies mit den gestiegenen notwendigen qualitativen Anforderungen an Bewachungspersonal und Unternehmen, die Bewachungstätigkeiten im öffentlichen Bereich anbieten. Die Sachkundeprüfung betrifft grundsätzlich alle Unternehmer im Bewachungsgewerbe und das gesamte Personal, das Bewachungstätigkeiten ausübt. Sie gilt auch für Unternehmer und Personal, die bereits im Bewachungsgewerbe tätig sind. Sachkundeprüfung - Wer muss sie ablegenDie Sachkundeprüfung soll den Nachweis erbringen, dass die in den nachfolgend genannten Bereichen tätigen Personen Kenntnisse über die für die Ausübung dieser Tätigkeiten notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifische Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung in einem Umfang erworben haben, die ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Wachaufgaben ermöglichen. Die Sachkundeprüfung muss jeder, Unternehmer wie Angestellter, der eine der folgenden Tätigkeiten in eigener Person ausübt oder ausüben will, erfolgreich absolviert haben:
Bevor diese Tätigkeiten das erste Mal ausgeübt werden, muss die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt worden sein. Der Unternehmer darf ab Inkrafttreten der Änderungen Personal ohne Sachkundeprüfung nicht in den drei genannten Bereichen einsetzen! Sachkundeprüfung - Wer ist befreitPersonen mit bestimmten Ausbildungsabschlüssen (z. B. Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeidienst, Bundesgrenzschutz, mittlerer Justizvollzugsdienst, Fachkraft für Schutz und Sicherheit etc.) sind von der Sachkundeprüfung befreit. Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer IHK. Befreit sind auch Personen, die am 1. Januar 2003 seit mindestens drei Jahren befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe tätig sind. Wer am Stichtag weniger als drei Jahre tätig ist oder nur mit Unterbrechungen, der muss bis zum 1. Juli 2005 den Nachweis der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erbringen, wenn er in den drei genannten Bereichen tätig werden will. Sachkundeprüfung - Wer ist zuständigDie Sachkundeprüfung wird von den Industrie- und Handelskammern abgenommen Sachkundeprüfung - Voraussetzungen für die PrüfungDie Vorbereitung ist grundsätzlich frei und kann durch Schulungsmassnahmen oder auch durch selbständiges Lernen erfolgen. Es wird verschiedene Weiterbildungseinrichtungen geben, die entsprechende Schulungen und Vorbereitungskurse anbieten. Sachkundeprüfung - KostenDie Gebühr für die Sachkundeprüfung beträgt 175 €; für die mündliche Wiederholungsprüfung 90 €. Sachkundeprüfung - Wie wird geprüftDie Sachkundeprüfung wird aus einer schriftlichen Prüfung von 120 Minuten und einer mündlichen Prüfung von etwa 15 Minuten pro Prüfling bestehen, wobei im mündlichen Teil bis zu 5 Prüflinge gemeinsam geprüft werden können. Der Prüfling kann im Falle des Durchfallens die Prüfung wiederholen. Hat er die Prüfung bestanden, so bekommt er eine Bescheinigung der IHK ausgehändigt, die er dem Gewerbetreibenden/Arbeitgeber vorlegen muss. Gegenstand der Sachkundeprüfung sind folgende Sachgebiete:
In der mündlichen Prüfung soll der Schwerpunkt - neben den genannten Sachgebieten - auf das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gelegt werden. Dies umfasst insbesondere das Gewerbe- und Datenschutzrecht und den Umgang mit Menschen, insbesondere das Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen. |
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