Heavy Security » Unternehmen » Jobs » FAQ Bewachungsgewerbe

FAQ Bewachungsgewerbe

Unterrichtung IHK, Sachkunde, Ausbildung, Kosten, Gewerbeordnung GewO §34a
Häufig gestellte Fragen von Beschäftigten und angehende Beschäftigte im Bewachungsgewerbe

Frage: Ich möchte Rausschmeisser werden, was brauche ich?

Heavy Security: Wer im Bewachungsgewerbe tätig sein will, muss zuvor an einer Unterrichtung teilnehmen, in der die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse (rechtliche Vorschriften und fachspezifische Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung) vermittelt werden, die sogenannte GewO §34a. Die Unterrichtung wird nur durch die Industrie- und Handelskammern (IHK) durchgeführt. Deutsche Sprachkenntnisse sind erforderlich. Als Rausschmeisser im Discobereich müssen Sie die Sachkundeprüfung ablegen. Weiterhin ist ein gesunder Körperbau von Vorteil. Die deescalierende Wirkung ist beeindruckend.

Frage: Wie lange dauert so eine Ausbildung?

Heavy Security: Seit Januar 2003 umfasst die Unterrichtung für Mitarbeiter 40 Stunden. Die Sachkundeprüfung können Sie sofort ablegen, wenn Sie es meinen.

Frage: Ist die Ausbildung gratis?

Heavy Security: Nein, die Teilnahmegebühr für die Unterrichtung beträgt 405 Euro für Mitarbeiter, die Sachkundeprüfung kostet 150 Euro.

Frage: Gibt es keine Ausnahmen?

Heavy Security: Doch, die gibt es. Wer die bisheriger 24-stündige Unterrichtung für Mitarbeiter besucht hat, muss nicht an der neuen 40-stündigen Unterrichtung teilnehmen. Ausserdem ist auch wer die neue Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt hat, von der Unterrichtung befreit. Das gilt auch für Personen mit bestimmten Ausbildungsabschlüssen (Laufbahnprüfungen zumindest für den mittleren Polizeidienst und im Bundesgrenzschutz, für den mittleren Justizvollzugsdienst sowie Feldjäger in der Bundeswehr und der neue Ausbildungsberuf »Fachkraft für Schutz und Sicherheit«) oder den Weiterbildungsabschlüssen »Geprüfte Werkschutzfachkraft« oder »Geprüfter Werkschutzmeister«.

Frage: Was ist die Sachkundeprüfung?

Heavy Security: Die Sachkundeprüfung wird von den Industrie- und Handelskammern abgenommen und besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die Prüfungsgebühr beträgt 150 Euro beziehungsweise 75 Euro bei (Teil-)Wiederholung. Deutsche Sprachkenntnisse sind erforderlich. Wer die Sachkundeprüfung erfolgreich bestanden hat, ist von der Unterrichtung befreit.

Frage: Warum brauche ich die Sachkundeprüfung?

Heavy Security: Um den höheren Risiken (Konfliktsituationen) in gefährdeten Tätigkeiten besser zu begegnen. Seit Januar 2003 muss jeder Mitarbeiter erfolgreich eine neue Sachkundeprüfung bestehen, wenn er eine der folgenden Tätigkeiten in eigener Person ausüben will:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (S-Bahnwache, Citystreifen etc.)
  • Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektiv!)
  • Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher, Rausschmeisser)

Frage: Brauche ich jetzt beides, Unterrichtung und Sachkundeprüfung?

Heavy Security: Nein. Welches man braucht ist von der Tätigkeit abhängig. Nocheinmal, wer eine der folgenden Tätigkeiten in eigener Person ausüben will, braucht die Sachkundeprüfung:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (S-Bahnwache, Citystreifen etc.)
  • Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektiv!)
  • Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher, Rausschmeisser)

Ansonsten genügt die Unterrichtung.

Frage: Gibt es von der Sachkundeprüfung keine Ausnahmen?

Heavy Security: Doch, die gibt es auch. Befreit von der Sachkundeprüfung ist,

  • wer am 1. Januar 2003 seit mindestens drei Jahren befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe tätig ist oder 
  • wer bestimmte Aus- oder Weiterbildungen (Laufbahnprüfungen zumindest für den mittleren Polizeidienst und im Bundesgrenzschutz, für den mittleren Justizvollzugsdienst sowie Feldjäger in der Bundeswehr; der neue Ausbildungsberuf »Fachkraft für Schutz und Sicherheit«; Weiterbildungsabschlüsse »Geprüfte Werkschutzfachkraft« oder »Geprüfter Werkschutzmeister«) erfolgreich absolviert hat.

Frage: Ich habe die Unterrichtung nach GewO §34a und arbeite seit mehreren Jahren als Türsteher, muss ich die Sachkundeprüfung auch machen?

Heavy Security: Ja, aber, wer am Stichtag 1. Januar 2003 weniger als drei Jahre oder mit Unterbrechung befugt tätig war, muss die Prüfung bis spätestens zum 1. Juli 2005 ablegen, wenn er in den für die Sachkundeprüfung relevanten drei Bereichen tätig ist. 

Frage: Kann ich dann schon mal anfangen zu arbeiten, und die Sachkundeprüfung nachmachen?

Heavy Security: Ja, wenn Sie die Unterrichtung nach GewO §34a bereits erhalten haben. Ohne Unterrichtung müssen Sie vor Arbeitsaufnahme in den drei Bereichen die Prüfung ablegen.

Frage: Wie teuer ist die Ausbildung für die Sachkundeprüfung?

Heavy Security: Eine zwingend vorgeschriebene Ausbildung oder Lehrgang gibt es nicht, das heisst, die Vorbereitung auf die Prüfung ist grundsätzlich frei und kann durch selbstständiges Lernen oder durch Schulungsmaßnahmen erfolgen. Die IHK informiert über die entsprechende Lehrgänge, und wann sie stattfinden.

Frage: Gibt es denn einen richtigen Ausbildungsweg zum Sicherheitsmitarbeiter?

Heavy Security: Seit 1. August 2002 kann in dem neuen Ausbildungsberuf »Fachkraft für Schutz und Sicherheit« ausgebildet werden. Der neue Beruf bei Wach- und Sicherheitsunternehmen ist sehr vielseitig. Die MitarbeiterInnen sind für die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zuständig, gewährleisten die Sicherheit von Personen, schützen Objekte, Anlagen und Werte. Sie überprüfen und überwachen Sicherheitsbestimmungen (UVV), speziell für Arbeitsschutz, Brandschutz, Umweltschutz und Datenschutz. Auch bei Veranstaltungen oder Messen sorgen sie für Ordnung und Sicherheit. Außerdem übernehmen sie bestimmte Aufgaben bei Verkehrskontrollen.

Frage: Wie lange dauert die Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit?

Heavy Security: Die Ausbildung dauert drei Jahre. Die Absolventen sind von der Unterrichtung und der Sachkundeprüfung freigestellt. Die Ausbildungsverordnung und der Ausbildungsrahmenplan können Sie bei der IHK erfahren, weitere konkrete Informationen gibt es bei der Bundesanstalt für Arbeit. 

Frage: Was ist die GewO §34a?

Heavy Security: GewO steht für Gewerbeordnung, und der Paragraph 34a regelt das Bewachungsgewerbe. Der lautet (ohne Gewähr, wir sind keine Anwälte) etwa so.

Frage: Wie viel kann ich ich als Sicherheitsangestellter verdienen?

Heavy Security: Die Verdienstmöglichkeiten sind genauso vielfältig wie der Beruf selbst.

Frage: Ist der Job nicht stressig?

Heavy Security: Für Leistungsorientierte, verantwortungsvolle Mitarbeiter stellt sich diese Frage grundsätzlich nicht. Die Sicherheitsbranche ist nun mal kein Job, den man mal halt eben macht. Andere Leute verlassen sich mitunter mit ihrem Leben auf uns, wer mit dieser Verantwortung nicht leben kann, sollte sich einen anderen Job suchen. Der Fairness halber sollte man vielleicht erwähnen, dass der Stress sich sehr ungleichmässig auf die Arbeitszeit verteilt - es gibt durchaus Zeiten der Besinnung. Wenn man seinen Job gut macht, sollte es allerdings keinen unerträglichen Stress geben. Wie auch immer, den Kunden sollte man damit verschonen.