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Allgemeine Geschäftsbedingungen1. LeistungsbeschreibungDer Auftraggeber überträgt der Firma Heavy Security die Dienstleistung gemäß dem vorliegenden Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag. Die Firma Heavy Security ist zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern allein verantwortlich. Der Auftraggeber hat für die Sicherheitskräfte in dem zu sichernden Objekt einen geeigneten Raum als Aufenthalts- bzw. Dienstraum mit der notwendigen Beleuchtung, Heizung, ggf. Telefon sowie sanitären Möglichkeiten kostenlos zur Verfügung zu stellen. 2. Haftung, Haftungsbeschränkungen und GeltendmachungDie Firma Heavy Security haftet entsprechend der gesetzlichen Regelung, wenn ein Schaden schuldhaft von ihm selbst, seinen gesetzl. Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde, oder wenn der Schaden darauf beruht, daß eine von der Firma Heavy Security erteilte Zusicherung nicht eingehalten worden ist. Während der vertraglich vereinbarten Abwesenheitszeiten der Sicherheitskräfte der Firma Heavy Security sind jegliche Ansprüche, die aus Schäden während dieser Abwesenheitszeiten resultieren, ausgeschlossen. Der Höhe nach ist die Haftung gemäß nachfolgender Deckungsbestätigung begrenzt:
Die Jahreshöchstersatzleistung beträgt jeweils das Doppelte der genannten Versicherungssummenleistung. Die Firma Heavy Security ist verpflichtet, während des gesamten Vertragszeitraumes eine Haftpflichtversicherung mit mindestens den o.g. Risiken und Deckungssummen abzuschließen. Einen Nachweis hierüber kann der Auftraggeber in sinnvollen Abständen schriftlich erhalten, sofern er dies wünscht. Eine Haftung ist ausgeschlossen für Schäden, die durch Fehler an Einrichtungen der Deutschen Bundespost/Telekom oder vergleichbaren Unternehmen entstehen. Das gleiche gilt für Schäden, die durch Arbeiten der Deutschen Bundespost/Telekom oder deren Beauftragten bzw. vergleichbaren Unternehmen entstehen. Weiterhin ist jegliche Haftung bei der Übernahme von Aufgaben, die nicht ursächlich mit einer Sicherheitsdienstleistung in Zusammenhang stehen, wie z. B. Streudienste bei Glatteis oder die Bedienung von Sonnenschutzeinrichtungen, ausgeschlossen. Die Haftungsverpflichtung der Firma Heavy Security erlischt automatisch, wenn der Schaden nicht spätestens am dritten Werktag nach seinem Bekanntwerden schriftlich geltend gemacht wird. Lehnt die Firma Heavy Security Haftungsansprüche ab, erlöschen sämtliche Ansprüche, wenn diese nicht spätestens drei Monate nach der Ablehnung gerichtlich geltend gemacht werden. Kann der Auftraggeber die Höhe des eingetretenen Schadens noch nicht beziffern, so reicht es aus, ist aber auch zwingend notwendig, daß der Schaden dem Grunde nach schriftlich bei der Firma Heavy Security bekannt gegeben wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Firma Heavy Security unverzüglich Gelegenheit zu geben, alle notwendigen Erkenntnis zur Schadensentstehung, dem Schadensverlauf und Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu ermitteln. Schadensaufwendungen, die dadurch entstehen, daß diese Verpflichtung nicht, zu spät oder nur unzureichend eingehalten wird, gehen in voller Höhe zu Lasten des Auftraggeber. Eine persönliche Haftung von Mitarbeitern der Firma Heavy Security ist ausgeschlossen, sofern diese den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. 3. BeanstandungenBeanstandungen jeder Art, die sich auf die Erfüllung der Vertragspflichten durch die Arbeitnehmer der Firma Heavy Security beziehen, sind unverzüglich und schriftlich der Geschäftsführung der Firma Heavy Security anzuzeigen. Bei verspäteter schriftlicher Mitteilung können Ansprüche aus Beanstandungen für die Vergangenheit nicht geltend gemacht werden. 4. DienstdurchführungDie Firma Heavy Security ist verpflichtet, die übernommenen Dienstleistungen nach den Grundsätzen der Gewerbeordnung sorgfältig durchzuführen. Der Auftraggeber erkennt an und bestätigt, daß die durchzuführenden Dienstleistungen der Firma Heavy Security lediglich präventiver und abschreckender Natur sind. Der Auftraggeber kann die Firma Heavy Security daher für Schadenfälle, die während der Durchführung der Dienstleistungen eintreten, nur nach Maßgabe der Haftungsbeschränkungen im Rahmen der Ziffer 2 dieser AGB in Anspruch nehmen – außerhalb der Dienstzeiten besteht keine Haftung. Die Firma Heavy Security führt die Dienstleistungen unter Einsatz von geeignetem Sicherheitspersonal in eigener Verantwortung durch. Er ist für die Erfüllung gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen allein verantwortlich, sofern die Mitwirkung des Auftraggeber nicht vereinbart bzw. notwendig ist oder wird. Im Einzelfall ist für die Ausführung der Dienstleistung allein die schriftliche Begehungsvorschrift maßgebend. Sie enthält den Anweisungen des Auftraggeber entsprechend die näheren Bestimmungen über die Rundgänge, Kontrollen und sonstigen Dienstverrichtungen, die vorgenommen werden müssen. Änderungen und Ergänzungen der Begehungsvorschrift bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Soweit unvorhersehbare Notstände es erfordern, kann im Einzelfall von vorgesehenen Kontrollen, Rundgängen und sonstigen Dienstverrichtungen Abstand genommen werden. Die für die Dienstausführung erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig, kostenlos und in benötigter Anzahl sowie gegen Quittung zur Verfügung zu stellen. Für eventuelle Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch das Sicherheitspersonal herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet die Firma Heavy Security. Der Auftraggeber gibt der Firma Heavy Security die Anschriften und Rufnummern der Betriebsverantwortlichen bekannt, die im Not- oder Schadensfall tagsüber oder nachts zu benachrichtigen sind. Anschriften- bzw. Rufnummernänderungen müssen der Firma Heavy Security umgehend mitgeteilt werden. In den Fällen, in denen die Firma Heavy Security über aufgeschaltete Alarmanlagen die Alarmverfolgung durchzuführen hat, ist vom Auftraggeber die Benachrichtigungsreihenfolge festzulegen. 5. Auftragsdauer / UnterbrechungDer Vertrag ist für die Firma Heavy Security von dem Zeitpunkt an verbindlich, zu dem die Firma Heavy Security die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. die unterschriebene Fassung des Vertrages zugegangen ist. Das Vertragsverhältnis läuft – soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart worden ist – ein Jahr. Wird der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich per Einschreiben gekündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr. Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann die Firma Heavy Security die durchzuführende Dienstleistung, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist die Firma Heavy Security verpflichtet, die Dienstleistungsvergütung entsprechend der reduzierten Löhne für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen. Tritt der Auftraggeber vor Beginn des Ausführungszeitraums vom Vertrag zurück, wird eine Stornogebühr von 10 % eines Monatsumsatzes fällig. 6. Zahlungsmodalitäten / PreisänderungenEinzelaufträge werden nach Auftragsdurchführung in Rechnung gestellt, zahlbar innerhalb von zehn Tagen rein netto. Langfristige Aufträge oder Aufträge, die über ein Monatsende andauern, werden rückwirkend für die Zeit der erbrachten Dienstleitung mit Ablauf des Monats fällig und sind innerhalb von zehn Werktagen nach Rechnungsstellung rein netto ohne Abzug zu bezahlen. Alle vereinbarten Vergütungen verstehen sich als Nettopreise. Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlichen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine Aufrechnung oder Zurückhaltung von Dienstleistungsentgelten, einschließlich der Haftung, ist ausgeschlossen. Die einzige Ausnahme von dieser Regelung ist eine unbestrittene bzw. von der Firma Heavy Security anerkannte Forderung schriftliche Forderung des Auftraggeber an die Firma Heavy Security bzw. eine rechtskräftige Forderung. Im Falle der Veränderungen/Neueinführung von gesetzl. Steuern oder Abgaben, von Lohn- und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluß neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, von Versicherungsprämien oder Kfz-Betriebskosten ist das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Ab.- bzw. Ausgaben die Selbstkosten für die Ausführung des Auftrages geändert haben, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ausreichend für den Nachweis der neuen Ausgaben ist die Vorlage eines entsprechenden Gebührenbescheides, einer Prämienberechnung der Versicherung, eines entsprechendes Gesetzestextes oder der Veränderungen im Tarifwerk. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr ist die Firma Heavy Security berechtigt, Erhöhungen entsprechend dem offiziellen Lebenshaltungspreisindex vorzunehmen. 7. VertragsendeDie Aufgabe oder Veränderung des Bezirkes, zu dem das zu betreuende Objekt gehört, berechtigt die Firma Heavy Security zur vorzeitigen Vertragsauflösung mit einmonatiger Kündigungsfrist. Nur der Verkauf oder die Aufgabe des Objektes bilden keinen Grund zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages. Bei Post/Telekommietleitungen richtet sich die Mindestüberlassungsdauer nach den jeweiligen gültigen Fernmeldebestimmungen der Deutschen Bundespost/Telekom bzw. vergleichbaren Unternehmen. 8. KonkurrenzschutzklauselDer Auftraggeber verpflichtet sich, bis zu einer Frist von zwei Jahren nach Vertragsende Personen, welche im Auftrag der Firma Heavy Security bei ihm tätig waren, nicht mit gleichen oder ähnlichen Aufgaben zu beschäftigen. Hierbei ist die Rechtsform des Beschäftigung ohne Bedeutung. 9. Zusätzliche AbsprachenMündliche Absprachen sind unwirksam. Es gelten nur schriftliche Vereinbarungen. 10. DatenschutzFür den Datenschutz gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), vor allem die §§ 27 ff. BDSG für nicht-öffentliche Stellen in seiner jeweils gültigen Fassung. Insbesondere gilt § 5 BDSG (Datengeheimnis). Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Bestimmungen finden die Haftungsregelungen der Ziffer 2 Anwendung. 11. GerichtsstandGerichtsstand ist München. 12. Salvatorische KlauselFalls eine Bestimmung dieser Regelungen rechtsunwirksam sein sollte, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Klausel wird, soweit vorhanden, durch die entsprechende gesetzliche Regelung ersetzt. Ist eine gesetzliche Regelung nicht vorhanden, so ist die unwirksame Klausel durch eine im Wege der Vertragsauslegung zu gewinnenden Klausel zu ersetzen. Stellt sich eine Lücke in diesen Regelungen, insbesondere hinsichtlich der Beschreibung der wechselseitigen Leistungen heraus, so ist diese Lücke unter Berücksichtigung des Sinnes und Zweckes des Vertrages entsprechend den getroffenen Vereinbarungen zu schließen. Stand: München, Juni 2004 |
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