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Heavy Security Objektschutz

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Wir schützen das, was Sie schützen wollen

Von der Durchführung von Sicherheitschecks, Beurteilung von Gefahrenquellen oder Bedrohungspotential bis zur Veranlassung der notwendigen Massnahmen und den Sicherheitsdienst hängt massgeblich die Sicherheit in geschlossenen Räumen ab. Ob es nun Privatvillen, Betriebsgelände, Zelte oder Schlösser sind, ist lediglich eine Konzeptfrage - die Sicherheit muss in jedem Fall gewährt werden.

Rahmenbedingungen im Objektschutz

Objektschutz im Sinne der Bewachungsverordnung (BewachV), also nicht bei der zu bewachenden Firma angestellten Wachleute, Werkseigener Werksschutz etc, sondern von einem Bewachungsunternehmen gestellte Wachpersonen, ist streng geregelt. Bewachungsunternehmer sowie Wachpersonal müssen behördlich genehmigt werden, und zwar mit einer Erlaubnis nach der GewO §34a. Die GewO §34a setzt eine IHK-Unterrichtung oder Sachkundeprüfung laut Bewachungsverordnung voraus, dazu gehören Rechtsgrundlagen aus dem Strafgesetzbuch (StGB), der Strafprozessordnung (StPO), dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), der Bewachungsverordnung (BewachV), der Gewerbeordnung (GewO) und Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften unter anderem. Diese Kenntnisse sollen die Handlungsgrundlage der Wachpersonen bilden, allem voran das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die Verhältnissmässigkeit, Befugnisse und Pflichten. Zur Ausbildung gehört auch Datenschutz und der Umgang mit Menschen, das Waffengesetz und vieles mehr. Umfassendere Ausbildung benötigen Wachpersonen als »Fachkraft für Objektschutz«, eine noch längere Ausbildung begleitet den »Werkschutzfachkräften«.

Sicherheitsdienste im Objektschutz

So gross und komplex die Objekte und deren Bewachung werden können, so vielfältig sind auch die Sicherheitsdienste die im Objektschutz verlangt werden. Zwischen an sich nicht genehmigungspflichtigen Pförtnerdiensten und (erlaubnispflichtigen) Kontrollgängen, hochkomplizierten Bewachungsaufgaben unter anderem, befindet sich ein Spektrum von fein abgestufte Einsatzgebiete mit zum Teil sehr speziellen Anforderungen. Zu den Standardaufgaben im Objektschutz oder Werksschutz gehört der Pförtnerdienst mit Zugangskontrolle und Überprüfung der Identität von Betriebsangehörigen und Besuchern, das Kontrollieren von Betriebsausweisen, das Ausstellen von Besucherausweisen. Bei Bedarf werden Besucher begleitet falls dies besondere Sicherheitsbestimmungen vorschreiben. Posteingang und Warenanlieferung können vom Werksschutzangehörige (WSA) wie von gewerbliche Wachschutzpersonen ebenfalls überprüft werden. Bei den Kontrollgängen in und um den Objekten können je nach vereinbarten Dienstanweisungen, Soll- und Ist-Zustände, besondere Gefahrenquellen, Ausschalten von Kaffeemaschinen am Wochenende und vieles mehr kontrolliert werden. Der Schliessdienst nach Betriebsschluss, unbefugte Personen auffordern das Objekt zu verlassen und Notfalls per Gewalt nach Hausrecht »hinauszubegleiten« gehört oft zu den Stammeinsätzen. Die klassische Überwachung in der Gefahrenmeldezentrale, sei es Brandmeldeanlage (BMA) oder Einbruchmeldeanlage (EMA), ist eine andere Standardaufgabe von Wachpersonen im Objektschutz bzw Werkschutzbereich. Die unauffällige Überwachung von Bedienstete und Besucher im Betrieb können genauso vereinbart werden wie Zustandskontrolle von Produktionsanlagen oder gar die Zerstörung von sensiblen Unterlagen im Notfall. Eine andere Werkschutzaufgabe ist die Kontrolle von Notausgänge und Sicherheitseinrichtungen wie Feuerlöscher, Feuerschutzanlagen usw oder die Evakuierung in Gefahrensituationen. Die meisten dieser Massnahmen sind auf Privathäuser ebenfalls anwendbar, normalerweise genügen hier aber die Aufschaltung einer Alarmanlage und der Streifendienst.

Dienstanweisung, Objektschutz, Vereinbarungen

Bevor Bewachungsmassnahmen eingeleitet werden, wird eine Analyse der möglichen Gefahrenquellen durchgeführt. Bevor festgelegt werden kann, welche Sicherheitsdienste in Frage kommen, bzw ihren Weg in die Dienstanweisung finden, werden Objekte besichtigt und ausführliche Gespräche mit den Kunden geführt. Dies ist auch der Zeitpunkt sich eine ausdrückliche Erlaubnis vom Hausrechtbesitzer für das Führen von Waffen nach dem Waffengesetz einzuholen.