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Unfallversicherung

Ein unvermuteter ungewollter nicht geplanter Stopp, ein plötzliches Herausreißen aus der Persönlichen Lebensplanung, freiwillig tut sich das keiner an, es ist geschehen, uns ist ein Unfall passiert, aus heiterem Himmel, von außen hereingebrochen in das Leben, das gerade noch ganz anders gedacht war. Sich jetzt Gedanken zu machen, was man hätte anders machen können, ist wahrlich zu spät.

Doch kommt wohl den meisten der Gedanke, wie schön trotz persönlichen Schaden wenigstens nicht wirtschaftlich unterzugehen. Eine Versicherung hätte mich nun aufgefangen, hätte mir keine Gedanken um den schnöden Mammon machen müssen, hätte einfach nur an meine Gesundheit denken können. Im schlimmsten anzunehmenden Fall bleibt einem nicht mal dieser Gedanke, sondern man muß sich mit einer bleibenden Einschränkung der Lebensqualität, einer Invalidität abfinden.

Hätte man eine private Unfallversicherung vor dem Unfall abgeschlossen, wäre diese Beeinträchtigung, durch den von mir unverschuldeten Unfall, innerhalb eines Jahres eintretend und nach mindestens 3 Jahren noch bestehenden Invalidität, abgesichert gewesen.

Bei eingetretenem unverschuldeten persönlichen Schaden ist, wenn keine private Absicherung besteht, zu prüfen, ob nicht eine Berufsgenossenschaft, Zuständigkeit für Arbeitsunfälle oder Wegeunfälle auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause, eintreten würde.

Zu empfehlen an dieser Stelle wäre die Rechtschutzversicherung, die in diesem Moment für Aufklärung sorgen könnte, allein um Gutachter zu bestellen, Verfahren anzutreiben, Möglichkeiten transparent zu machen, die sich einem sonst nicht erschlossen hätten.

Der Versicherte Schaden beträgt beispielsweise 100.000€

Invaliditätsgrad durch Unfall: 100%
Vereinbarte Progression: 350%
100.000 x 100% x 350%
Zahlung einer Invaliditätssumme von 350.000 Euro

Dies als grobe Vorstellung, um welche Beträge es sich hier, bei einer j ährlich abgeschlossenen Unfallversicherung,ca 150€/Jahr, handeln würde.

Aber was ist mein Körper denn nun Wert? Alles wird unterschiedlich bewertet und dann noch einmal unter der entstandenen, durch unverschuldet von außen angetanem Schaden taxiert: So redet man hier auch von der sogenannten Gliedertaxe.

Normale Gliedertaxe

Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit:

  • eines Armes im Schultergelenk 70 %
  • eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %
  • eines Armes bis unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %
  • einer Hand im Handgelenk 55 %
  • eines Daumens 20 %
  • eines Zeigefingers 10 %
  • eines anderen Fingers 5 %
  • eines Beines über der Mitte des Oberschenkels 70 %
  • eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %
  • eines Beines bis unterhalb des Knies 50 %
  • eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %
  • eines Fußes im Fußgelenk 40 %
  • einer großen Zehe 5 %
  • einer anderen Zehe 2 %
  • eines Auges 50 %
  • des Gehörs auf einem Ohr 30 %
  • des Geruchs 10 %
  • des Geschmacks 5 %

Quelle: wikipedia