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Gewalt (Gefahren unterwegs)

Mit wachsender Lebenserfahrung fällt es schwer, ausgeübte Gewalt in Form von Worte und Taten streng auseinander zu halten. Selbst die gleiche, am eigenen Leib erlebte Gewalt wird anders bewertet, als vierzig Jahre davor. Die Deutung der Gewalt verlagert sich zunehmend in die Auffassung, dass Gewalt grundsätzlich gegen den Willen der Opfer gerichtet ist. Wo sich bei ausgeübter Gewalt die Definition schon von Rechts wegen relativ einfach gestaltet, ist die Zuordnung der masslos zunehmenden verbalen Gewalt mittlerweile eine Sache von Wortklauberei, Haarspaltereien, Sinnverdrehungen, unterschwellige aber keineswegs ausgesprochene Andeutungen und ähnliches.

Gewalt in verschiedenen Verhaltensweisen

Verhaltensweisen die ein Opfer nur geringfügig beeinträchtigen und zumindest scheinbar aus Nachlässigkeit oder Achtlosigkeit geschehen, werden kaum mit der gleichen Strenge beurteilt wie einem Opfer willentlich zugefügte Schäden. Dazu zählen Handlungen, die zunächst nicht als Gewalt auffallen, diese bekommen im Licht der Selbstbestimmung und Achtung der Würde, eine neue alte Bedeutung.

Klassische Gewalt

Klassische Vorstellungen von Gewalt setzen gemeinhin erst bei willentliche und gezielte Verhaltensweisen ein, die einem Opfer keineswegs aus Nachlässigkeit oder Achtlosigkeit schaden, sondern Absichtlich eine Beeinträchtigung in seinem Leben darstellen.

Gemeinhin wird Gewalt als besonders schwer empfunden, die bei den Opfern dauerhafte Schäden hinterlassen und das leibliche wie das seelische Wohl eindeutig nicht mehr ermöglichen. Ausdauernde und wiederholte Gewalthandlungen bilden hierzu das gesellschaftlich eingeprägte Bild, das Strafrecht eine sachlichere Kategorisierung - der Versuch einer Gewalthandlung ist bereits strafbar.

Gewalt durch Körperverletzung

Körperliche Gewalt in Form von Schläge, ungerechtfertigt angewendete Drogen, Entzug von Nahrung und ähnliches, fallen in die Kategorie der Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit. Freiheitsberaubung, Fesseln etc stellen Straftaten gegen die persönliche Freiheit dar. Sexuelle Übergriffe zählen durch die Gewaltanwendung gegen die sexuelle Selbstbestimmung, sind somit auch Gewaltstraftaten.

Gewalt wird verschiedenartug erlebt

Gewalt wird von den Opfern anders erlebt als die Normalität, unwirklich als wären sie eine andere Person, betrachten sie sich selbst von wo anders, als wären sie gar nicht betroffen. Sie spüren Schmerzen erst als die Gewalttat vorbei ist, Erinnerungslücken in wichtigen Einzelheiten, und Kleinigkeiten werden zu bedeutende Punkte. Manche der Opfer sind in einem verwirrten oder traumatisierten Zustand mit Orientierungslosigkeit, Gedächtnisverlust oder abnormalem Verhalten. Angesichts der Ausnahmesituation eine verständliche Reaktion.